
Die Fischer- und Schifferzunft Kitzingen
Die Fischer- und Schifferzunft Kitzingen kann auf über 900 Jahre Geschichte zurückblicken. Bereits im Jahre 1056 bekam sie das Zunftrecht verliehen.
Ursprünglich hatte jeder freie Mann das Recht, in den öffentlichen Flüssen zu fischen. Doch nach und nach entwickelte sich ein königliches Recht an Forst und Gewässern.
Seit der Zeit der fränkischen Könige gingen diese Fischereiregale an die Grafen und Ritter, an die königlichen Beamten, die weltlichen Reichsstände und geistlichen Stiften über. Von diesen wurde die Berechtigung zur Fischerei an die örtlichen Fischerfamilien übertragen.
Mit Ausbildung von Fischerzünften und dem Aufkommen geordneter Wasserwirtschaft wurden mehr und mehr Reglementierungen zur Fischerei im Main aufgestellt. Viele Traditionen wurden im Lauf der Jahrhunderten begründet und bis heute bewahrt. Von der Fischer- und Schifferzunft Kitzingen gingen bedauerlicherweise wichtige Dokumente und Gegenstände bei einem Brand im Zunfthaus in der Kitzinger Fischergasse, andere während der Besatzungszeit, verloren.
Die vorerst verloren geglaubte Zunftfahne, die aus dem 12. Jahrhundert stammt, wurde jedoch wiederentdeckt und an die Fischer- und Schifferzunft Kitzingen zurückgegeben. Auch die Kitzinger Zunfttruhe und die Raze sind noch vorhanden. Bei der Raze handelt es sich um einen Zinnkrug mit 42 Schoppen Inhalt. Dieser musste bei Aufnahme eines neuen ordentlichen Mitglieds als Einstand mit Wein gefüllt werden.
Das Zunftwappen der Fischer- und Schifferzunft Kitzingen zeigt auch die drei im Dreieck übereinandergelegten Fische – weit verbreitetes Zeichen für die fränkischen Fischerzünfte.

Einst gingen die Alltagspflichten der Fischer am Main über die eigentliche Berufsarbeit hinaus. So bekamen sie die Aufgabe übertragen, beispielsweise die Brücke, Wehrloch und Stadtmühle von Eis freizuhalten oder Flussarbeiten zu verrichten, was vor allem bei Hochwasser der Fall war. Das Eisschlagen im Winter brachte den Fischern willkommene Nebeneinkünfte: Sie verkauften die Eisbrocken an die örtlichen Brauereien als Kühlmittel.
Um auch in fischarmen Zeiten ihre Familien versorgen zu können, suchten sich die Fischer mehr und mehr ein zweites Standbein. Sie betätigten sich als Schiffsknechte, Sandschöpfer, Fährleute und Betreuer der Wehre.

1898 genehmigte die Kreisregierung von Unterfranken und Aschaffenburg die Satzung der Fischer- und Schifferzunft Kitzingen, 1956 wurde sie überarbeitet. 1996 passten die Fischer ihre Satzung der modernen Zeit an. So kann beispielsweise erst seit dieser Zeit das Fischrecht auch an eine Tochter übergeben werden (bisher war dies nur an Söhne möglich). Seit dem 01.08.1996 hat die Zunft den Status eines eingetragenen Vereines und heißt seither „Fischer- und Schifferzunft Kitzingen v. 1056 e.V.“
Um die Jahrhundertwende waren über 20 Fischerfamilien in der Kitzinger Zunft verbunden. Heute gehören der Fischer- und Schifferzunft Kitzingen 13 ordentliche Mitglieder, 29 außerordentliche und vier Ehrenmitglieder an.
Die Geschicke der Zunft werden von den ordentlichen Mitgliedern – den Fischereiberechtigten des Zunftrechtes – gelenkt. Die Fischer- und Schifferzunft v. 1056 e.V. hat heute keine große rechtliche Bedeutung mehr, doch sie verpflichtet in erster Linie ihre Mitglieder zur Erhaltung und Pflege der überlieferten Traditionen.
§ 3 Vereinszweck:
- Erhaltung der Fichereirechte und Fischereiausübungsrechte im Main.
- Ausübung der Fischerei im Main und in den dazugehörigen Gewässern.
- Pflege und Erhaltung der Fischfauna im Main.
- Wahrung und Förderung der Belange der Fischerei.
- Pflege und Erhaltung der jahrhundertealten Tradition und des Brauchtums der Mainfischer und Pflege der Geselligkeit in der Zunft.
- Vertretung und Unterstützung der Mitglieder in fischereilicher Hinsicht, Förderung der fischereilichen Aus- und Weiterbildung.
- Förderung gegenseitiger Hilfeleistungen der Mitglieder.