Was ist die Koppelfischerei-Genossenschaft?

Vorläufer der Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen war die Koppelfischereiordnung III von 1955 – eine lose Bindung ohne Rechtsstatus.

Koppelfischerei bedeutet, dass sich staatliche, kommunale, sowie private Fischrechte innerhalb einer Fluss- oder Seefläche überschneiden, sodass – wie bei uns in der Koppelstrecke III von Wipfeld bis Marktsteft/Marktbreit – in den einzelnen Streckenabschnitten mehrere Fischereirechteinhaber fischereiberechtigt sind.

1954 beantragten die Fischer eine Änderung der Koppelordnung. 1955 kam es zum Neuentwurf. Grund war, dass seit 1935 die jahrhundertealten Fischerinnungen mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt und zum Teil ausgeschaltet worden waren, obwohl gerade diese Innungen ihre Lebensaufgabe in der ordnungsgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung des Maines sahen.

Nun manifestierten die Fischereiberechtigten ihre Aufgaben in der Koppelfischereiordnung. Als Wichtigstes galt die Vermehrung des Fischbesatzes, des Weiteren die Interessensvertretung aller Fischereiberechtigten auf der Koppelstrecke III. Diese Fischereiordnung bildet nach ihrem Selbstverständnis auch Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen den Fischern und Angelfischern.

Nach Empfehlung durch das Landratsamt Kitzingen gründeten die Mitglieder 1991 eine Genossenschaft. Zum einen erhielt man so Rechtsfähigkeit und damit ein tatkräftigeres Auftreten für die Angelegenheiten der Fischereirechteinhaber, zum anderen erfuhren die Mitglieder ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zur Bewältigung ihrer Aufgaben.

Derzeit zählt die Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen ca. 40 Mitglieder, darunter auch die der Fischer- und Schifferzunft Kitzingen.

Fischer beim Nachschauen der Reusen
Fischer beim Netzheben
"Meefischli" Aktion der Fischerei
Glasaale sind sehr teuer geworden
...deshalb werden v. a. sog. Farmaale besetzt.

Besatz und Hege

Die Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen versteht sich als Hege- und Bewirtschaftungsgenossenschaft. Neben der Aufsicht über die Ausübung der Fischerei sowie dem Schutz und die Erhaltung des Fischbestandes im Main gehören auch die gemeinsame Bewirtschaftung und Nutzung der Fischereigewässer zu den Aufgaben der Genossenschaftsmitglieder. Die Erhaltung der Fischer- und Schifferzunft Kitzingen mit ihren Traditionen ist als oberstes Gebot in der Satzung der Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen fest verankert.

Die Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen versteht sich als Hege- und Bewirtschaftungsgenossenschaft. Neben der Aufsicht über die Ausübung der Fischerei sowie dem Schutz und die Erhaltung des Fischbestandes im Main gehören auch die gemeinsame Bewirtschaftung und Nutzung der Fischereigewässer zu den Aufgaben der Genossenschaftsmitglieder.

Probleme und Streiten um die Natur

Vorläufer der Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen war die Koppelfischereiordnung III von 1955 – eine lose Bindung ohne Rechtsstatus.

Koppelfischerei bedeutet, daß sich staatliche, kommunale, sowie private Fischrechte innerhalb einer Fluß- oder Seefläche überschneiden, sodaß – wie bei uns in der Koppelstrecke III von Wipfeld bis Marktsteft/Marktbreit – in den einzelnen Streckenabschnitten mehrere Fischereirechtsinhaber fischereiberechtigt sind.

1954 beantragten die Fischer eine Änderung der Koppelordnung. 1955 kam es zum Neuentwurf. Grund war, daß seit 1935 die jahrhundertealten Fischerinnungen mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt und zum Teil ausgeschaltet worden waren, obwohl gerade diese Innungen ihre Lebensaufgabe in der ordnungsgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung des Maines sahen.

Nun manifestierten die Fischereiberechtigten ihre Aufgaben in der Koppelfischereiordnung. Als Wichtigstes galt die Vermehrung des Fischbesatzes, desweiteren die Interessensvertretung aller Fischereiberechtigten auf der Koppelstrecke III. Diese Fischereiordnung bildet nach ihrem Selbstverständnis auch Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen den Fischern und Angelfischern.

Nach Empfehlung durch das Landratsamt Kitzingen gründeten die Mitglieder 1991 eine Genossenschaft. Zum einen erhielt man so Rechtsfähigkeit und damit ein tatkräftigeres Auftreten für die Angelegenheiten der Fischereirechtsinhaber, zum anderen erfuhren die Mitglieder ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zur Bewältigung ihrer Aufgaben.

Die Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen versteht sich als Hege- und Bewirtschaftungsgenossenschaft. Neben der Aufsicht über die Ausübung der Fischerei, sowie der Schutz und die Erhaltung des Fischbestandes im Main, gehören auch die gemeinsame Bewirtschaftung und Nutzung der Fischereigewässer zu den Aufgaben der Genossenschaftsmitglieder. Die Erhaltung der Fischer- und Schifferzunft Kitzingen mit ihren Traditionen ist als oberstes Gebot in der Satzung der Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen fest verankert.